07. Dezember 2023

Amtsangemessene Alimentation für Beamte Amtsangemessene Alimentation für Beamte

Noch in 2023 Antrag stellen

Liebe verbeamteten Kolleginnen und Kollegen,

Wie bereits im letzten Jahr empfehlen wir Ihnen, noch vor dem 31. Dezember d.J. (Eingang bei der Dienststelle) einen Antrag auf „amtsangemessene Alimentation“ zu stellen und einen Widerspruch gegen die Ihnen derzeit gewährte Besoldung bei der Dienststelle einzulegen.

Unseres Erachtens reichen die Verbesserungen der letzten Jahre weiterhin nicht aus, um die verfassungsrechtlich vorgeschriebene „amtsangemessene Alimentation“ zu gewährleisten. Wenn Sie zu derselben Auffassung gelangen, müssen Sie noch vor Ende dieses Jahres Widerspruch bei der Dienststelle einlegen. Bis Ihrer Einrede stattgegeben wird, müssen Sie dies jährlich wiederholen.

Weitere Details und Musterschreiben für Widersprüche finden Sie unter anderem beim DBB oder bei Verdi:

https://www.dbb-nrw.de/aktuelles/news/der-dbb-nrw-stellt-musterantraege-und-widersprueche-zur-verfuegung/

https://nrw.verdi.de/wegweiser/personengruppen/beamte/++co++b8b22432-8479-11ee-8ef4-d9a7ec82f30e

Streuen Sie gern diese Informationen unter den Ihnen bekannten Beamtinnen und Beamten.
Verdi empfiehlt übrigens auch Pensionärinnen und Pensionären, Widerspruch gegen die Höhe ihrer Pensionen einzulegen.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Personalrat der wissenschaftlich Beschäftigten (PRwiss)

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